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   BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19   

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https://dejure.org/2019,40051
BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19 (https://dejure.org/2019,40051)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2019 - 4 StR 447/19 (https://dejure.org/2019,40051)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19 (https://dejure.org/2019,40051)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Ausländer, "bereits kurz nach seiner Einreise in die Bundesrepublik straffällig geworden"

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.03.1993 - 4 StR 602/92

    Strafklageverbauch bei unerlaubtem Waffenbesitz und Raubüberfall

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19
    Es erschließt sich nicht, inwieweit der Umstand rascher Straffälligkeit nach Einreise in das Bundesgebiet im vorliegenden Fall die Strafzumessungsschuld erhöhen könnte (vgl. zur Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft als solcher BGH, Beschlüsse vom 13. November 1991 - 3 StR 384/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 12; vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 17. Januar 2006 - 4 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 137 (Ls)).

    Anhaltspunkte dafür, dass sich der Angeklagte eigens zur Begehung von Straftaten in das Bundesgebiet begeben hat, liegen nicht vor (vgl. BGH, Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92 aaO).

  • BGH, 17.01.2006 - 4 StR 423/05

    Strafzumessung (Nachtatverhalten: keine hinterlassenen Spuren; professionelles

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19
    Es erschließt sich nicht, inwieweit der Umstand rascher Straffälligkeit nach Einreise in das Bundesgebiet im vorliegenden Fall die Strafzumessungsschuld erhöhen könnte (vgl. zur Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft als solcher BGH, Beschlüsse vom 13. November 1991 - 3 StR 384/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 12; vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 17. Januar 2006 - 4 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 137 (Ls)).
  • BGH, 13.11.1991 - 3 StR 384/91

    Strafzumessung: Verteidigungsverhalten, Ausländereigenschaft

    Auszug aus BGH, 22.10.2019 - 4 StR 447/19
    Es erschließt sich nicht, inwieweit der Umstand rascher Straffälligkeit nach Einreise in das Bundesgebiet im vorliegenden Fall die Strafzumessungsschuld erhöhen könnte (vgl. zur Unzulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung der Ausländereigenschaft als solcher BGH, Beschlüsse vom 13. November 1991 - 3 StR 384/91, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 12; vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 17. Januar 2006 - 4 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 137 (Ls)).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Entgegen der Auffassung der Revision ist die Strafzumessung auch nicht deshalb rechtsfehlerhaft, weil dem Angeklagten R.          nicht angelastet worden ist, dass er eigens zur Begehung von Straftaten nach Deutschland eingereist ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19; Beschluss vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, NStZ 1993, 337, 338).
  • BGH, 17.05.2023 - 1 StR 476/22

    Strafzumessung (strafmildernde Berücksichtigung des Versuchs bei der

    Zwar ist die strafschärfende Bewertung des Umstands, dass sich der Angeklagte eigens zur Begehung von Straftaten in das Bundesgebiet begeben hatte, zulässig (vgl. BGH, Urteil vom 26. September 1989 - 1 StR 299/89 Rn. 19; Beschlüsse vom 16. März 1993 - 4 StR 602/92, BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 13 und vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19).
  • BGH, 16.02.2021 - 4 StR 625/19

    Revision aufgrund nicht auszuschließender Wertungsfehler bei der Verhängung einer

    Es erschließt sich schon nicht, inwiefern der Umstand, dass der Angeklagte nach seiner (Wieder-) Einreise in das Bundesgebiet rasch straffällig geworden ist, die Strafzumessungsschuld erhöhen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2019 - 4 StR 447/19 mwN), zumal der Angeklagte nach den Feststellungen auf Betreiben seines Vaters zu seinen Großeltern nach Deutschland reiste und beabsichtigte, zeitnah nach Benin zurückzukehren.
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